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Bei einer Dichtheitsprüfung der Abwasserrohre wird mit verschiedenen Prüfverfahren ermittelt, ob die Rohrleitungen dicht, also intakt sind.
Abwasserleitungen/ -anlagen und Abscheideranlagen müssen je nach Vorgabe der Kommunen/ Bundesländer in regelmäßigen Abständen auf deren Funktionalität und Dichtheit geprüft werden um eine Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers durch austretendes Abwasser zu verhindern.
Darum ist jeder, der eine Abwasseranlage betreibt dazu verpflichtet, Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.
Die von uns durchgeführten Prüfverfahren zur Dichtheitsprüfung sind:
1. KA (Kanalfernsehuntersuchung) = die optische Inspektion/ Sichtprüfung
Mit einer speziellen Rohrkamera (Videoendoskop) wird das Rohrleitungssystem sorgfältig inspiziert. Sind keine sichtbaren Schäden, wie z.B. Brüche, Risse, Lageabweichungen oder Fremdwassereintritt (Infiltration) festzustellen, gilt die Leitung als dicht (fiktive Dichtheit)
2. DR2 = die vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30
Bei diesem Verfahren wir das Rohrsystem mit einer Absperrblase verschlossen um dann mittels Luft- oder Wasserdruck die Dichtheit zu überprüfen. Wird kein sichtbarer Austritt (Exfiltration) und/ oder ein Druckverlust bemerkt, gilt das Rohrsystem als dicht.
3. DR1 die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610
Die Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ist umfangreicher und wird meist als Erstprüfung gefordert. Hierbei wird das Rohrsystem sowohl optisch, als auch mittels Luft- und/ oder Wasserdruck geprüft.
4. die Dichtheitsprüfung nach DIN 1999-100 von Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten
Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten (Öle) müssen in regelmäßigen Intervallen auf ihre Funktionalität geprüft werden. Spätestens alle 5 Jahre muss hier eine Generalinspektion durchgeführt werden.
Welches Prüfverfahren angewendet wird, hängt von verschiedenen Anforderungen und Faktoren ab.
Wir beraten Sie gern!